Impressum / AGB
Impressum
Name des Unternehmens
Sachverständigenbüro Schätzle
Inh. Jakob Schätzle
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Zimmerhandwerk
Freiberuflich tätiger Sachverständiger für den Holzbau
Eingetragener Firmensitz
Im Spießacker 9a
77716 Haslach
Deutschland
Kontaktinformationen
Tel. +49160 91557125
info@sv-schaetzle.de
öffentliche Bestellung:
Öffentlich bestellt und vereidigt durch die
Handwerkskammer Freiburg
Umsatzsteuer:
Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG (keine Umsatzsteuer ausgewiesen)
Berufsrechtliche Regelungen
Handwerksordnung (HwO)
Sachverständigenordnung der Handwerkskammer Freiburg
einsehbar bei der Handwerkskammer Freiburg
Haftungsausschluss
1. Haftung für Inhalte der Website
Die Inhalte dieser Website wurden sorgfältig erstellt. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Änderungen oder Löschungen einzelner Inhalte behalten wir uns vor.
2. Haftung für Links / fremde Inhalte
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3. Urheberrecht
Sämtliche Inhalte, Texte, Grafiken, Bilder und Logos dieser Website sind urheberrechtlich geschützt. Jede Nutzung außerhalb der gesetzlichen Schranken des Urheberrechts bedarf der schriftlichen Zustimmung des Sachverständigenbüros.
4. Hinweis auf Gutachterleistungen
Unsere Leistungen als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie den Ergänzenden Geschäftsbedingungen für Bauabnahmen, die jederzeit auf dieser Website abrufbar sind. Dieser Haftungsausschluss bezieht sich ausschließlich auf die Inhalte dieser Website und nicht auf unsere Gutachterleistungen.
Allgemeine Geschäftsbedingung
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Sachverständigen und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn schriftlich bestätigt. Diese AGB gelten auch für Folgeaufträge.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
Ein Vertrag kommt zustande durch Annahme eines Angebots oder schriftliche Auftragsbestätigung. Gegenstand des Auftrags ist die schriftlich vereinbarte sachverständige Leistung.
§ 3 Art der Leistung (Vertragstyp)
- Gutachten / schriftliche Ausarbeitungen → Werkvertrag.
- Beratende Tätigkeiten, Bauabnahmen → Dienstvertrag.
- Kein bestimmter wirtschaftlicher oder rechtlicher Erfolg wird geschuldet.
§ 4 Pflichten des Sachverständigen
Unabhängig, unparteiisch, nach bestem Wissen und Gewissen. Leistungsumfang bestimmt sich ausschließlich nach vertraglicher Vereinbarung.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Bereitstellung aller Unterlagen, Zugang zum Objekt, Mitwirkungshandlungen. Bei Unterlassung verlängert sich der Leistungszeitraum entsprechend.
§ 6 Terminabsagen
- Bis 14 Tage vorher: 20 %
- Bis 5 Tage vorher: 50 %
- Weniger als 5 Tage: 80 %
Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
§ 7 Schweigepflicht und Datenschutz
Verschwiegenheitspflicht, personenbezogene Daten nur zur Auftragsdurchführung.
§ 8 Urheberrecht und Nutzung
Urheberrechte verbleiben beim Sachverständigen. Einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Weitergabe / Veröffentlichung nur mit schriftlicher Zustimmung.
§ 9 Vergütung
Vereinbartes Honorar zzgl. Nebenkosten, Auslagen, Reise. Umsatzsteuer ggf. nach § 19 UStG nicht ausgewiesen.
§ 10 Zahlung und Verzug
Vorschüsse vor Beginn, Restzahlung bei Rechnungszugang. Gesetzliche Verzugsregelungen.
§ 11 Kündigung
Jede Partei kann jederzeit kündigen. Vergütung minus ersparte Aufwendungen bleibt geschuldet. Kündigung aus wichtigem Grund jederzeit möglich.
§ 12 Mängelrechte (Werkleistungen)
Nacherfüllung vorrangig. Minderung / Rücktritt erst bei Fehlschlagen. Unternehmer: 12 Monate, Verbraucher: gesetzliche Fristen.
§ 13 Haftung
Haftung nach gesetzlicher Vorschrift für Leben, Körper, Gesundheit unbeschränkt.
Leichte Fahrlässigkeit nur bei Kardinalpflichten, begrenzt auf typischen, vorhersehbaren Schaden bzw. Deckungssumme Berufshaftpflicht.
Vorsatz / grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt.
§ 14 Fristen
Leistungsfristen beginnen nach Unterlagen & Vorschüssen. Höhere Gewalt verlängert Fristen.
§ 15 Gerichtsstand und Recht
Deutsches Recht. Gerichtsstand Freiburg für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Sondervermögen.
§ 16 Ergänzende Bedingungen
Für Bauabnahmen gelten die ergänzenden AGB.
§ 17 Salvatorische Klausel
Unwirksame Bestimmungen berühren die übrigen Regelungen nicht.
2. Ergänzende Geschäftsbedingungen für Bauabnahmen
§ 1 Geltungsbereich
Ergänzen die AGB für Bauabnahmen und Baustellenbegehungen.
§ 2 Art der Leistung
Dienstleistung (§ 611 BGB). Kein bestimmter Erfolg.
§ 3 Umfang der Begutachtung
- Zerstörungsfrei
- Visuell
- Stichprobenartig
- Kein Anspruch auf Vollständigkeit
§ 4 Zugänglichkeit
Nur zugängliche Bereiche. Verdeckte Bauteile ausgeschlossen.
§ 5 Öffentliche Bestellung
Bezieht sich nur auf Zimmererhandwerk.
§ 6 Fremdgewerke
Andere Gewerke nur allgemein bewertet, keine Fachprüfung.
§ 7 Keine Rechtsberatung
Keine rechtliche Handlungsempfehlung oder verbindliche Bewertung.
§ 8 Haftung
Begrenzt auf Leistungsumfang. Keine Haftung für nicht erkennbare / verdeckte Mängel. Siehe AGB.
§ 9 Dokumentation
Protokolle dienen der Orientierung, keine vollständigen Gutachten, außer ausdrücklich vereinbart.
Stand 15.03.2026
